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Was muss in einer Schweizer Geschäftsmail stehen?

Art. 954a OR verlangt, dass in der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen die im Handelsregister eingetragene Firma vollständig und unverändert steht. Zusätzlich darfst du Kurzbezeichnungen und Logos verwenden. Weitere Pflichtangaben nennt dieser Artikel nicht. Quelle: Art. 954a OR auf fedlex.

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